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Leistungen zur Sozialen Sicherung

 

Assistent für die Erstellung eines Antrages

zum Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

-Vereinfachter Zugang-


1 - Start
2 - Persönliche Daten
3 - Weitere Personen im selben Haushalt
4 - Kosten der Unterkunft und Heizung
5 - Anlass zur Antragstellung / Nachweise
6 - Kontakt & Abschluss

Start

DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Hinweis zur Beantragung:

Nachfolgend handelt es sich um einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

 

Dieser richtet sich insbesondere an Personen, die auf Grund der derzeitigen Kriegssituation in der Ukraine Zuflucht in Deutschland suchen und auf Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

 

Nach der Angabe des aktuellen Aufenthaltsortes wird Ihnen die für Sie zuständige Behörde genannt. Handelt es sich um eine Behörde mit der wir eine Datenweiterleitung vereinbart haben, können Sie den Antrag direkt digital abschicken. Andernfalls können Sie Ihren Antrag herunterladen und selbst an die entsprechende Behörde übermitteln.

 

-Bitte beachten Sie, dass der Antrag in lateinischer Schrift eingegeben werden muss-

HINWEIS - Datenschutz

Sie handeln als Vertreter:in Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

Beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz  und die Nutzungsbedingungen !

Bitte beachten Sie, dass Sie den digitalen Antragsprozess nicht durchführen können, sofern Sie die Datenschutzhinweise und Nutzungsbedingungen nicht gelesen haben.

Angaben zum Antragsteller (im Auftrag)

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, geben Sie für Rückfragen bitte Ihre vollständige Anschrift und Kontaktdaten an.

Sollten Sie bereits in Deutschland oder aber einem anderen EU Land einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gestellt haben, so geben Sie dies bitte hier an.

Bitte geben Sie den Namen und die Anschrift der anderen Behörde an, bei welcher Sie bereits Leistungen beantragt haben.

Persönliche Daten

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Staatsangehöriger eines EU-Landes keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

Aufenthaltsstatus

Grundsätzlich gilt: sofern Sie sich wegen des Krieges in ihrem Heimatland im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ist Ihnen der Aufenthalt gestattet und haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. § 1 Abs. 3a AsylbLG

 

Sofern Sie entsprechende Dokumente besitzen, laden Sie diese bitte am Ende des Antragsprozesses hoch.

Kranken- und Rentenversicherung

Die 12-stellige Sozialversicherungsnummer (auch Renetnversicherungsnummer), bestehend aus 2 Ziffern, Ihrem 6-stelligen Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens und weiteren 3 Ziffern, finden Sie auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte sowie auf Schreiben der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Daten gesetzliche Versicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Daten private Versicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt

Grundsätzlich ist die Behörde (Landkreis/Kreisfreie Stadt/Bezirksamt) zuständig, in dessen Bereich Sie sich aufhalten.

 

Bitte erfassen Sie hier Ihre aktuelle Anschrift:


Wo halten Sie sich im Moment auf?

Meine Bankverbindung

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

 

Bitte beachten Sie, dass hier lediglich deutsche Bankverbindungen angegeben werden dürfen (SEPA), um ggf. Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.


Meine Einkünfte

Verdienen Sie Geld oder bekommen Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle? 

Wenn ja, dann erzielen Sie Einkommen.

 

Wenn Sie einer Selbstständigkeit nachgehen oder nachgegangen sind, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Ich erziele Einkommen." aus.

Beispiele für Einkommen:

  • Lohn / Gehalt
  • Rente
  • Mieteinnahmen
  • Krankengeld
  • selbstständige Tätigkeit
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Zinsen, Kapitalerträge
  • Pflegegeld
  • ...
Mein persönliches Einkommen

Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Hier bitte nur das Einkommen eintragen, welches Ihnen selber zusteht.

 

Kindergeld wird beispielsweise im weiteren Antragsprozess beim jeweiligen Kind eingetragen.

 

Über das grüne "+" können Sie mehrere Einkommensarten eintragen (max. 5).

Hinweis:

Bitte wählen Sie "ja" wenn Sie aufgrund einer Krankheit gesundheitlich eingeschränkt sind.

Weitere Angehörige im selben Haushalt

Sind Sie ohne Angehörige untergekommen, wählen Sie bitte Eintrag 1 aus.

 

Sofern Sie mit Angehörigen (Partner, Kinder) untergekommen sind, dann wählen Sie bitte Eintrag 2 aus.

 

 

 

 

 

Hinweis:

 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Angehörigen um Familienmitglieder (Ehepartner, Lebenspartner und Kinder) handelt.

 

Alle übrigen Familienmitglieder müssen einen gesonderten Antrag stellen.

weitere Person(en) im Haushalt

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Staatsangehöriger eines EU-Landes keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.

Personen, die zusammen wohnen und nicht verwandt oder verschwägert sind, bilden eine reine Wohngemeinschaft.

 

Beantragen Bewohner*innen einer Wohngemeinschaft Leistungen, müssen keine Angaben zu den persönlichen/wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Mitbewohner*innen gemacht werden.

Hinweis:

Bitte wählen Sie "ja" wenn Sie aufgrund einer Krankheit gesundheitlich eingeschränkt?

Aufenthaltsstatus

Sofern Ihnen der Aufenthaltsstatus nicht bekannt ist, geben Sie bitte "unbekannt" an.

 

Grundsätzlich gilt: sofern Sie sich wegen des Krieges in ihrem Heimatland im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ist Ihnen der Aufenthalt gestattet und haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. § 1 Abs. 3a AsylbLG

Kranken- und Rentenversicherung

Die 12-stellige Sozialversicherungsnummer (auch Renetnversicherungsnummer), bestehend aus 2 Ziffern, Ihrem 6-stelligen Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens und weiteren 3 Ziffern, finden Sie auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte sowie auf Schreiben der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse.

Hinweis: Die Rentenversicherungsnummer wird bei allen in Deutschland lebenden Personen mit der Geburt vergeben, bei kürzlich erfolgter Einreise in die Bundesrepublik kann es jedoch sein, dass die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Wählen Sie in diesem Fall bitte "Ich besitze noch keine Rentenversicherungsnummer".

Daten gesetzliche Versicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.

Daten private Versicherung

Die 10-stellige Versicherungsnummer der Krankenkasse (1 Buchstabe + 9 Zahlen) finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte und auf den Schreiben Ihrer Krankenkasse. 

 

Es handelt sich hierbei nicht um die 12-stellige Sozialversicherungsnummer.


Einkünfte dieser Person

Verdient diese Person Geld oder bekommt Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle?

Wenn ja, dann erzielt auch diese Person Einkommen.

 

Wenn diese Person einer Selbstständigkeit nachgeht oder nachgegangen ist, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Diese Person erzielt Einkommen." aus.

Beispiele für Einkommen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Lohn / Gehalt
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • selbstständige Tätigkeit
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Renten
  • Zinsen, Kapitalerträge
  • Pflegegeld

Hinweis:

Auch Kindergeld zählt als Einkommen und ist bei jedem Kind anzugeben.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorkommen, können Sie am Ende des Antrages noch einen Freitext eingeben. 

Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Geben Sie hier bitte alle Personen an, die gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt leben.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Angaben zum Wohnraum

Schildern Sie bitte kurz, weshalb Sie keine Unterkunftskosten zahlen.

 

Mietwohnung

Nebenkosten werden häufig auch als Betriebskosten bezeichnet und umfassen z.B. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Hausmeister, etc.

 

Als Nachweis können Sie im weiteren Antragsverlauf z.B. Ihren Mietvertrag hochladen.

Eigenheim / Eigentumswohnung

Zu den Hauslasten gehören die nachfolgenden Kosten:

  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Gebühren Kanalbenutzung u. Niederschlagswasser
  • Frischwasser
  • Schornsteinfegergebühren
  • Wohngebäudeversicherung (einschl. Gebäudehaftpflicht)
  • Schuldzinsen
  • Erbbauzins

zzgl. bei Eigentumswohnung:

  • Kosten für Hausverwaltung, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Fahrstuhlwartung
  • Stromkosten für allg. Räume
     
Angaben zur Heizung


Eine zentrale Warmwasserversorgung erwärmt das gesamte Trink- und Brauchwasser eines gesamten Wohnhauses. In der Regel erfolgt dies über eine zentrale Heizungsanlage im Keller oder über eine Etagenheizung.

 

Dezentrale Warmwassersysteme sind von der Heizung getrennt. Die entsprechenden Geräte (z.B. Boiler oder Durchlauferhitzer) sind meistens in direkter Nähe zur Entnahmestelle wie Spüle, Waschbecken, etc.

 

Bei einer gemischten Versorgung kommen beide Systeme zum Einsatz. 

Beispiel: Das Warmwasser wird zentral über die Heizungsanlage für das Bad erhitzt und in der Küche gibt es ein Untertischgerät für die Spüle.

 

In diesen Fällen erläutern Sie bitte im Freitextfeld Ihre Situation.

 

 

Den monatlichen Heizkostenabschlag entnehmen Sie der letzten Abrechnung Ihres Energieversorgers.

 

Für die Heizarten Öl oder Kohle liegt Ihnen in der Regel eine Rechnung eines Energielieferanten vor. 

Vermögen / Anlass zur Antragstellung / Nachweise

Mein Vermögen

Bei der Prüfung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern II und XII muss das Vermögen unter bestimmten Freibeträgen liegen.

 

Mit Vermögen sind alle Besitztümer in Geld oder Geldeswert von Ihnen oder der mit Ihnen Leistungen beziehenden Familienmitglieder gemeint.

 

Dies können zum Beispiel die Folgenden sein:

 

Bargeld, Tagesgeldkonten, Sparbücher, Sparbriefe, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Schmuck, Lebensversicherungen, Immobilien, etc.

 

Bitte geben Sie Ihre Vermögenswerte im nachfolgenden Textfeld an und reichen Sie entsprechende Nachweise bei uns ein. Sie können hierfür das Uploadfeld weiter unten verwenden. Ob diese zu berücksichtigen sind, wird im Zuge der Antragsbearbeitung geklärt.

 

Schildern Sie bitte kurz, weshalb Sie in eine Notlage geraten sind.

 

Sie konnten im Online Antrag nicht alle Angaben machen?

Hier haben Sie noch Platz dafür.

Antragsbegründung

Schildern Sie bitte kurz, weshalb Sie in eine Notlage geraten sind.

 

Sie konnten im Online Antrag nicht alle Angaben machen?

Hier haben Sie noch Platz dafür.

Meine Nachweise / Dokumentenupload

Ohne Nachweise zu Ihren gemachten Angaben sowie Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden werden.

 

Als erforderliche Nachweise zählen Kopie Pass/Ausweis einer jeden Person, Nachweise zur Einreise nach Deutschland (z.Kopie der Fahrkarte) sowie die Nachweise zur Ihrem Einkommen und Vermögen.

 

Wenn Sie keine Nachweise hochladen möchten, können Sie diese auch per Post nachreichen. In jedem Fall wird die Leistungssachbearbeitung die erforderlichen Nachweise nachfordern, was zu einer deutlichen Verzögerung in der Bearbeitungszeit führt.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

Nach Möglichkeit sollten Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • gültiger Reisepass und Nachweis über den ausländerrechtlichen Status (z.B. Gestattung, Duldung)
  • Nachweise über etwaiges Einkommen zum Zeitpunkt der Antragstellung (z.B. Lohnzettel)
  • Nachweise über Vermögen

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Gewährung der Asylbewerberleistungen erheblich sind. Sobald Änderungen eintreten, müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 10 weitere Dateien hochladen.

Mit dem Klick auf + können Sie weitere Anlage hochladen.

Kontakt / Abschluss

Meine Kontaktdaten

Helfen Sie uns mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten, um Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

 

Bei Angabe Ihrer E-Mail erhalten Sie außerdem direkt eine Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Abschicken der Antragsdaten über die Website keine Antragstellung bei Ihrer Behörde verbunden ist. Nach erfolgreichem Absenden haben Sie auf der Folgeseite die Möglichkeit, alle zum Antrag gehörenden Dokumente, herunterzuladen.

 

Wenn Ihre Behörde bei uns nicht registriert ist, teilen wir Ihnen zusammen mit den Antragsdaten mit, an welche Behörde Sie die Antragsunterlagen übersenden müssen. In diesem Fall ist der Antrag erst dann gestellt, wenn Sie die Antragsdaten der Behörde auf gesondertem Weg übermittelt haben.

 

Die weitere Abwicklung der Antragsbearbeitung erfolgt ausschließlich zwischen Ihrer zuständigen Behörde und Ihnen.

Wenn Ihre Behörde bei uns registriert ist, stellen wir den Antragsdatensatz dieser Behörde gleichzeitig zum Download bereit. Der Antrag ist erst und nur dann gestellt, wenn Ihre Behörde den Antragsdatensatz abgeholt hat. Sie sind dazu verpflichtet, 10 Tage nach dem Abschicken der Antragsdaten über unsere Website, Ihre zuständige Behörde zu kontaktieren und nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.


Erklärung Barrierefreiheit

Servicelinks

 

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

 

Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

 

Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland

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